Gesichtsbildabgleich vs. Gesichtserkennung

18. Juni 2023

Das Fedpol (Bundesamt für Polizei) möchte das Fingerabdruckidentifikationssystem (AFIS) um ein Modul erweitern. Mit der Erweiterung soll der «Gesichtsbildabgleich» ermöglicht werden. Im AFIS sind bereits rund 1’000’000 Bilder von rund 390’000 verschiedenen Personen abgespeichert. Die Idee ist, z.B. Bilder von Überwachungskameras mit den gespeicherten Bildern abzugleichen und so auf die Spur von Tatverdächtigen zu kommen.

Im Frühling 2023 war plötzlich die Rede von «Gesichtserkennung» und nicht mehr von «Gesichtsabgleich». Prof. Dr. Monika Simmler, Strafrechtsprofessorin, weist zu Recht darauf hin, dass die gesetzliche Grundlage für eine automatisierte Gesichtserkennung fehlt und die Nutzung dieses Moduls unrechtmässig wäre. Mittlerweile ist das Fedpol zurückgekrebst.

Der Verbrechensbekämpfung mag dienen, wenn gestützt auf eine gesetzliche Grundlage bereits gespeicherte Bilder den Strafverfolgungsbehörden zusammen mit den Fingerabdruck(daten) zur Verfügung stehen. Bei der Diskussion zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für einen automatisierten Bildabgleich ist jedoch unbedingt darauf zu achten, dass z.B. keine Live-Bilder von Überwachungskameras mit der AFIS-Datenbank abgeglichen werden können. Ein Abgleich soll nur im Einzelfall bezogen auf ein konkretes Delikt erlaubt sein. Schliesslich wollen wir keine Zustände wie in China (siehe auch: Überwachungsstaat – die totale Überwachung?).

lic. iur. HSG Nico Gächter, Rechtsanwalt & Notar, RTWP Rechtsanwälte & Notare, Rosenbergstrasse 42b, 9000 St. Gallen

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