Überwachungsstaat – die totale Überwachung?

4. Mai 2019

Im „Tages-Anzeiger“ wurde heute ein lesenswerter Artikel über eine den Polizeibehörden der chinesischen Provinz Xinjiang zur Verfügung stehenden App publiziert. Die Mitglieder der Polizeibehörden scheinen in ihrem Wirkungskreis jederzeit zu wissen, wer sich wo aufhält und was diese Person gerade macht, etc.

In der Schweiz sind wir glücklicherweise (noch) nicht soweit. Zwar können die Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz zur Verfolgung bestimmter Straftaten z.B. den Post- oder den Fernmeldeverkehr überwachen oder „Trojaner“ einsetzen. Doch braucht es hierzu immerhin einen Antrag der Staatsanwaltschaft und eine – zeitlich limitierte, aber verlängerbare – Bewilligung des zuständigen Zwangsmassnahmengerichts.

Rechtsanwalt lic. iur. HSG Nico Gächter

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