7. Februar 2020
Der Geschäftsalltag birgt für Unternehmer Gefahren. Eine Geld- oder Freiheitsstrafe droht rascher als man denkt. Macht sich jemand eines Vergehens schuldig, gilt diese Person als vorbestraft.
Unternehmer – mit einem Bein im Gefängnis
- Erhalten Ärzte Rabatte oder Rückvergütungen, müssen sie diese in den Rechnungen und Geschäftsbüchern nachvollziehbar ausweisen. Ausserdem sind Rabatte und Rückvergütungen an die Patienten weiterzugeben, soweit es sich um Vergünstigungen handelt (Art. 56 Abs. 3 KVG). Unterlassen sie dies, machen sie sich strafbar. Lesen Sie mehr… (Folgen der Revision des Heilmittelgesetzes; Ärzte – Umgang mit Vergünstigungen)