DNA – neue Möglichkeiten für die Strafverfolger

1. August 2023

Heute treten das neue DNA-Profil-Gesetz sowie die dazugehörigen Verordnungsanpassungen in Kraft. Die bis Ende Juli 2023 geltenden Bestimmungen lassen nur die Bestimmung des Geschlechts zu. Was technisch längst möglich ist, ist ab 1. August 2023 auch erlaubt. Aus sichergestellten DNA-Spuren (z.B. Blut, Haare, Spucke, Sperma) dürfen die Strafverfolger neu auch Merkmale wie Augen- und Haarfarbe, Alter oder die biologische Herkunft bestimmen (sog. DNA-Phänotypisierung).

Haben die Strafverfolger schwere Straftaten aufzuklären, können sie die Suche nach der Täterschaft zielgerichteter und effizienter gestalten. Hilfreich ist auch die Bestimmung dieser Merkmale zwecks Identifikation von Unbekannten und Vermissten (siehe auch NZZ vom 10.12.2021: Was das Aussehen von Mumien mit der Aufklärung von Verbrechen zu tun hat…).

lic. iur. HSG Nico Gächter, Rechtsanwalt & Notar, RTWP Rechtsanwälte & Notare, Rosenbergstrasse 42b, 9000 St. Gallen

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