Vorsicht in Baustellen auf Autobahnen

13. Februar 2018

Verschärfte Gerichtspraxis bei Geschwindigkeitsübertretungen in Baustellen auf Autobahnen

 

In einem neuesten Entscheid hat das Bundesgericht bei Geschwindigkeitsübertretungen in Baustellen auf Autobahnen die gleichen Regeln als anwendbar erklärt, wie sie bei Geschwindigkeitsübertretungen ausserorts gelten. Das hat zur Folge, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 30 km/h bei einer auf 80 km/h signalisierten Autobahnbaustelle als Vergehen mit grosser Geldstrafe qualifiziert und mit einem Strafregistereintrag und 3 Monaten Ausweisentzug sanktioniert wird.

Das Bundesgericht wertet eine solche Geschwindigkeitsübertretung als grobe Verkehrsregelverletzung, weil ein mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h signalisierter Autobahnabschnitt angesichts der potentiellen Gefahren mit einer Ausserortsstrecke vergleichbar ist. Damit gilt die bisherige Regel, wonach eine grobe Verkehrsregelverletzung erst mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 35 km/h angenommen wird für Autobahnabschnitte mit Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h nicht mehr. Die Rechtsprechung ist nachvollziehbar, ist doch das Gefährdungspotential in Autobahnbaustellen sehr gross.

Bei dieser Gelegenheit seien folgende Bestimmungen bei einer temporären Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h bei Autobahnen in Erinnerung gerufen:

  • Überschreitung bis 20 km/h: Ordnungsbusse
  • Überschreitung um 21 – 25 km/h: Geldbusse und Verwarnung
  • Überschreitung um 26 – 29 km/h: Geldbusse und ein Monat Ausweisentzug

Zur Übersicht