27. Dezember 2025
Was ist Stalking?
Unter „Stalking“ (deutsch: Nachstellung) versteht man das Bedrängen einer Person mit einer gewissen Intensität, was beim Opfer gravierende psychische Beeinträchtigungen hervorrufen kann.
Neuer Straftatbestand ab 2026
Neu ist mit Art. 181b StGB auch das sogenannte “weiche Stalking” strafrechtlich erfasst. Darunter ist ein Verhalten zu verstehen, bei dem die tatausführende Person zwar immer wieder die physische Nähe des Opfers sucht, dieses aber nie erkennbar bedrängt. Zu denken ist etwa an das wiederholte Erwarten des Opfers vor dessen Haus, die Verfolgung desselben auf Distanz, usw.
Täter und Opfer
Die Erfahrung und Statistiken (Stadt Bern / Zentralinstitut Mannheim) zeigen, Personen aller Geschlechter können Opfer sein oder zur tatausführenden Person werden. Wichtig ist stets, die Täter so rasch als möglich und klar in die Schranken zu weisen.
Wie kann man sich gegen Stalker wehren?
Gegen Stalker kann man sich strafrechtlich und zivilrechtlich wehren. Wobei die Wirkung der zivilrechtlichen Massnahmen allzu oft unterschätzt wird.
a) zivilrechtlicher Weg
Wird eine Person wiederholt mit einer gewissen Intensität in einer Form belästigt und löst dies bei der betroffenen Person Furcht, Ohnmacht oder ein Gefühl von Bedrängtwerden aus, kann das zuständige Gericht auch superprovisorisch (umgehend, ohne Anhörung der tatausführenden Person) Schutzmassnahmen aussprechen:
- Annäherungsverbot (Verbot sich der betroffenen Person oder deren Wohnung zu nähern),
- Rayonverbot (Verbot sich an bestimmten Orten [z.B. Arbeitsplatz] aufzuhalten),
- Kontaktverbot.
Das Gericht ergänzt den Erlass von Verboten mit der Möglichkeit, bei einem Verstoss gegen ein Verbot eine Busse auszusprechen. Erfahrungsgemäss reagiert die Polizei bei einer erneuten Widerhandlung rascher, wenn ein Gericht Verbote ausgesprochen hat. Bis eine strafrechtliche Verurteilung der tatausführenden Person vorliegt, vergehen erfahrungsgemäss Monate.
b) strafrechtlicher Weg
Der „Nachstellung“ macht sich schuldig, wer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, die geeignet ist, seine Lebensgestaltungsfreiheit erheblich zu beschränken (Art. 181b StGB).
Täter konnten bisher und können weiterhin für Stalker typische Verhaltensweisen zur Rechenschaft gezogen werden. Das gilt insbesondere dann, wenn der Täter den Hausfrieden bricht (Art. 186 StGB), eine Fernmeldeanlage missbraucht (Art. 179septies StGB), die Privatsphäre verletzt (Art. 179ff. StGB) oder Drohungen ausspricht (Art. 180 StGB). Bereits im August 2003 (BGE 129 IV 262) hat das Bundesgericht überdies festgehalten, Stalking sei unter gewissen Voraussetzungen als Nötigung (Art. 181 StGB) zu qualifizieren.
Sollen sich Opfer anwaltilch unterstützen lassen?
Der Strafantrag für eine effiziente und zielgerichtete Strafverfolgung sollte klar formuliert und mit Belegen oder Beweisofferten ergänzt sein. Das Gleiche gilt für das Gesuch einer superprovisorischen Anordung und die anschliessenden zivilrechtlichen Verfahrensschritte. Erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können Sie dabei unterstützen.
lic. iur. HSG Nico Gächter, Rechtsanwalt & Notar, rtwp rechtsanwälte & notare, Rosenbergstrasse 42b, 9000 St. Gallen