19. November 2025
Urteil Obergericht Zürich
Für internationales Aufsehen sorgte der Beschluss des Obergerichts Zürich im Verfahren SB240422-O/Z19/hb-nk vom 15. August 2025, den schweizerischen Strafverfolgungsbehörden die Verwertung von SkyECC-Daten zur Verfolgung mutmasslicher Straftäter zu verbieten. Das Obergericht erkannte eine Verletzung des Territorialprinzips. Vereinfacht gesagt kam das Obergericht zum Schluss, die Datenbeschaffung durch die französischen Strafverfolgungsbehörden habe technisch betrachtet einen Zugriff auf in der Schweiz genutzte Mobilgeräte vorausgesetzt, was ohne (vorgängige) Beschreitung des Rechtshilfewegs unrechtmässig sei und deshalb (in der Schweiz) zur Unverwertbarkeit der erhobenen Daten führe.
Das kanadische Unternehmen Sky Holding Global lnc. betrieb die Kommunikationsplattform SkyECC, welche mittels speziell präparierter Mobiltelefone der Marken Nokia, BlackBerry, iPhone und Google Pixel ihren Nutzern eine verschlüsselte Kommunikationsmöglichkeit anbot. Kunden konnten vorkonfigurierte Mobiltelefone mit einem sechsmonatigen Abo anonym kaufen. Mit Ablauf des Abos musste ein neues Mobiltelefon angeschafft werden. In den Jahren 2019 und 2022 fanden in Frankreich Überwachungsmassnahmen statt. Im Rahmen einer koordinierten Aktion beschlagnahmte die französische Polizei in Roubaix am 9. März 2021 drei Server. Gleichtags kam es in Frankreich, Belgien und den Niederlanden zu einer Vielzahl von Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen und Festnahmen.
Urteile in Deutschland und den USA
Die Schweizerische Justiz steht nicht allein auf dem Feld. In Deutschland sah das Landgericht Berlin im Entscheid vom 19. Dezember 2024 zu Encrochat mit einer vergleichbaren Begründung das Territorialitätsprinzip ebenfalls verletzt. Kürzlich lehnte auch das Bundesgericht im Eastern District of New York (EDNY) im Verfahren United States v. Goran Gogic (22-CR-493) die Verwendung der europäischen SkyCC-Daten als Beweismittel ab. Das Gericht begründete ihren Entscheid vom 31. Oktober 2025 mit der fehlenden Möglichkeit der technischen Authentifizierung. Letzteres deckt sich mit den Feststellungen des Obergerichts Zürich, welches im Entscheid SB240422-O/Z19/hb-nk im Rahmen von Vorbemerkungen ausführte, die im Recht liegenden Akten sollen es nicht ermöglicht haben, sich ein schlüssiges und lückenloses Bild über die Erhebung der SkyECC-Daten zu machen.
Achtung der Gewaltentrennung
Der politische Aufschrei mag die Gefühlswelt widerspiegeln. Die politische Meinung darf die richterliche Meinungsbildung in einer konkreten Sach- oder Rechtsfrage jedoch nicht beeinflussen. Die Achtung der Gewaltentrennung ist in diesen Zeiten besonders wichtig, in denen Staatspräsidenten die Justiz in verschiedenster Hinsicht zu beeinflussen versuchen.
Beurteilung durch das Bundesgericht
Gemäss Meldungen in der Presse will die Staatsanwaltschaft den Beschluss des Obergerichts Zürich dem Bundesgericht zur Beurteilung unterbreiten. Rückendeckung erhält die Staatsanwaltschaft von Experten. Versierte und mit der technischen Materie (scheinbar) vertraute Juristen sind der Meinung, die Zürcher Richter hätten die technischen Abfolgen der Datenbeschaffung durch die französischen Behörden nicht korrekt erfasst. Effektiv sei das Territorialitätsprinzip im Rahmen der Datenbeschaffung gar nicht verletzt worden; die SkyCC-Daten seien deshalb auch in der Schweiz als Beweismittel in Strafverfahren verwertbar. Ob sich die Erhebung der SkyECC-Daten überhaupt nachvollziehen lässt, bleibt ebenfalls zu klären.
Sollte das Bundesgericht den Entscheid des Obergerichts Zürich kippen, würde die Verwendung der SkyECC-Daten laut FedPol die Ermittlungen in rund 60 laufenden Fällen erheblich erleichtern und könnte ausserdem zu ca. 1000 weiteren Verfahren führen.
lic. iur. HSG Nico Gächter, Rechtsanwalt & Notar, rtwp rechtsanwälte & notare, Rosenbergstrasse 42b, 9000 St. Gallen