30. April 2020
Die St.Galler Anwaltskanzlei Rohner Thurnherr Wiget & Partner amtet als unabhängiger Stimmrechtsvertreter der St.Galler Kantonalbank. Nico Gächter, Partner der Kanzlei, hat an der Generalversammlung vom 29. April 2020 teilgenommen und diese Funktion für die Kanzlei ausgeübt.
Nico Gächter, was ist ein unabhängiger Stimmrechtsvertreter?
Der unabhängige Stimmrechtsvertreter stimmt gemäss den Weisungen derjenigen Aktionärinnen und Aktionäre, die nicht an der Generalversammlung teilnehmen können, aber trotzdem abstimmen möchten. Börsenkotierte Aktiengesellschaften sind verpflichtet, einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter einzusetzen. Das Gesetz enthält detaillierte Vorgaben für die Unabhängigkeit. Die Generalversammlung der SGKB von 2019 hat die Kanzlei Rohner Thurnherr Wiget & Partner ins Amt eingesetzt und dieses Jahr wiedergewählt.
Dieses Jahr konnten die Aktionärinnen und Aktionäre nicht physisch an der Generalversammlung der SGKB teilnehmen. Wie hat sich diese Situation auf das Abstimmverhalten ausgewirkt?
Alle rund 10’000 Aktionärinnen und Aktionäre, die sich zur GV angemeldet haben, haben uns zur Stimmabgabe beauftragt. Im Vorjahr hatten rund 4’000 Aktionärinnen und Aktionäre uns die Stimmausübung übertragen, rund 4’000 hatten persönlich an der GV teilgenommen und abgestimmt.
Sie sind verantwortlich dafür, dass die an Sie übertragene Stimmabgabe der Aktionärinnen und Aktionäre korrekt durchgeführt wird. Wie stellen Sie das sicher?
Die Aktionärinnen und Aktionäre können ihre Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vor der Generalversammlung brieflich oder online abgeben. Dann werden die Stimmen durch eine unabhängige, auf die technische Unterstützung von Generalversammlungen spezialisierte Firma elektronisch erfasst. Ich stelle sicher, dass der Prozess richtig abläuft und prüfe mittels Stichproben, ob die Antworten der Aktionäre korrekt erfasst wurden.
(erschienen am 30. April 2020 im St. Galler Tagblatt, Publireportage der St. Galler Kantonalbank AG)