Kein Recht auf den Beizug einer Anwältin?

13. Mai 2022

Unsere Kanzleipartnerin Dr. iur. Rebecca von Rappard, Expertin für öffentliches Recht, nimmt dazu im St. Galler Tagblatt pointiert Stellung. Die Gerechtigkeit verlangt, dass bei einem gewonnenen Prozess der obsiegenden Partei auch die Anwaltskosten ersetzt werden. Nicht nachvollziehbar, wenn die FH Ost in diesem Zusammenhang von «nicht gerechtfertigten Entschädigungen» spricht. Lesen Sie dau: St. Galler Tagblatt, Artikel vom 13. Mai 2022.

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